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| Nachfrage der Landesbeauftragten für Datenschutz |
Die Stadt Wuppertal hat die Verwendung der Mittel aus dem Cross-Border-Geschäft mit unserem Abwassersystem bisher wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Informationen werden nur unzureichend und nur auf Druck übergeordneter Stellen erteilt, die Verwendung der Mittel wurden bis heute nicht dokumentiert.
Nun hat sich die politische Situation in Wuppertal mit den Bürgermeisterwahlen geändert, Dr. Hans Kremendahl, durch Korruptionsvorwürfe belastet, deren endgültige Beurteilung noch aussteht, ist nun nicht mehr Bürgermeister der Stadt Wuppertal. Da Herr Dr. Hans Kremendahl ebenfalls keinen Handungsbedarf in der Klärung der Frage zur Verwendung der Cross-Border-Mittel gesehen hat, darf man gespannt sein, wie der CDU Politiker Peter Jung hierzu antworten wird. Neue Besen kehren bekanntlich gut - heißt es so schön.
Unzureichend empfindet auch die Datenschutzbeauftragte NRW, vertreten durch Frau Heesen die Informationspolitik der Stadt Wuppertal. Mit Email vom 08.10.2004 schreibt Sie folgendes:
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Informationszugang zu Cross-Border-Leasing Geschäften
Rückantwort der Stadt Wuppertal Unser Telefonat vom 06. Oktober 2004
Sehr geehrter Herr Kleffmann,
mit der oben genannten Rückantwort hat mir die Stadt das an Sie gerichtete Schreiben vom 24. September 2004 übersandt. Da ich in der Sache weiteren Klärungsbedarf sehe, habe ich die Stadt mit Schreiben vom heutigen Tag um differenziertere Darlegung der Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit dem betreffenden Cross Border Leasing Geschäft gebeten. Insoweit habe ich insbesondere um Klärung gebeten, zwischen welchen Parteien und mit welchem Vertragsgegenstand das Cross Border Leasing Geschäft geschlossen wurde und ob die Quotelung des Barwertvorteils aus den entsprechenden Vertragsunterlagen der Stadt Wuppertal hervorgeht.
Sobald mir die Rückantwort der Stadt vorliegt, komme ich unaufgefordert wieder auf Sie zurück.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Isabel Heesen
Wir hoffen, daß wir nun eine etwas detailliertere Ausführung zur Verwendung der Cross-Border-Mittel erhalten.
Interessant ist in diesem Zusammenhang noch die Tatsache, daß am 30.09.2004 die WSW AG von der Staatsanwaltschaft mit umfangreichem Polizeiaufgebot nach Unterlagen in Zusammenhang mit dem Schwebebahnausbau durchsucht wurde. Die in Sachen Korruptionsbekämpfung geübte Wuppertaler Staatsanwaltschaft hat an diesem Tag u.a. Räume verschiedener Ingenieurbüros durchsuchen lassen, um Unterlagen bezüglich eventueller Korruptionsstraftaten im Zusammenhang mit dem Schwebebahnausbau zu beschlagnahmen. Es steht nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Verdacht im Raum, dass beim Umbau der Schwebebahn Mitarbeiter eines die Bauleitung ausübenden Ingenieurbüros im Zusammenwirken mit den ausführenden Baufirmen bei einzelnen Baumaßnahmen Massen wesentlich höher angesetzt und abgerechnet haben, als tatsächlich verbaut wurden, so die Staatsanwaltschaft. Alleine in einem Fall soll die Überzahlung rund 325.000 € betragen haben. Im Rahmen der Ermittlungen wurden auch Räume der WSW als geschädigte durchsucht. Die Ermittlungen werden längere Zeit in Anspruch nehmen.
Es gibt somit gute Gründe, die Verwendung der Mittel nachzufragen.
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Links dazu Bürgermeisterwahl
Korruption WSW |
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