|
|
| Stadt Wuppertal beantragt Ruhestellung des Verfahrens |
|
Die Stadt Wuppertal hat mit Schreiben vom 19.10.2004 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag gestellt, das Verfahren bis zur Entscheidung des OVG Münster ruhend zu stellen.
Beim OVG Münster steht das rechtlich bisher nicht gültige Urteil aus Gelsenkirchen zur Verhandlung an, in dem es ebenfalls um die Verwendung der Mittel aus den Cross-Border Transaktionen geht. In erster Instanz war der Stadt Gelsenkirchen zugestanden worden, daß die Mittel aus dem Cross-Border Leasing der Stadt nicht zur Gebührenreduzierung herangezogen werden müssen.
Dies wird nun vor dem OVG Münster geprüft.
Wir haben der Ruhestellung durch unseren Rechtsanwalt zugestimmt, da die Entscheidung in Münster ebenfalls richtungsweisend für unsere Klage sein wird, und sich, je nach Urteilsverkündigung, die weitere Instanz der Klage in Münster ergeben wird.
Insofern wird nun der Ausgang des Verfahrens in Münster die weiteren Schritte bestimmen.
Den Antrag der Stadt Wuppertal finden Sie in beigefügtem Link.
Links
Antrag der Stadt Wuppertal
|
|
 |
| Sie können kein Kommentar schreiben, da Sie nicht eingeloggt sind |
|
|
|