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Das Nicht-Zuständigkeits-Karussell
von Cross-Border 17.11.04, 03:15
Zur Erinnerung:
 
Unsere Anfrage an die Finanzbehörde NRW wurde an das örtliche Finanzamt weitergeleitet, das sich, wie in unserer persönlichen Anfrage geweigert hat, Auskunft zu erteilen. Dies wurde erneut mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis begründet .

Frau Schneider hat uns mit dem berechtigtem Anliegen auf das Justizministerium NRW verwiesen, wo wir hofften, die vorgebrachten Fragen klären zu können.

Die Antwort aus dem Justizministerium liegt nun vor.

Es verwundert eigentlich nicht, sie lautet - Nicht zuständig.

Wir werden freundlicherweise an das Innenministerium NRW mit unserer Anfrage verwiesen, von dem wir schon vor einigen Wochen Antwort erhalten hatten.

Die Antwort lautete - Nicht zuständig.

Die Schreiben finden Sie in den zugehörigen Links.

Somit ist niemand sonst als die Stadt Wuppertal zuständig, Auskunft zu geben, wie die Millionen an die WSW aus dem Cross-Border Geschäft der Stadt Wuppertal mit unserem Kanalnetz verwendet wurden - und die tut es einfach nicht!

Wo das Geld gebleiben ist - egal.
Warum es in der Bilanz der WSW nicht auftaucht - egal.
Warum die WSW in 2002 trotz gutem Wirtschaftsergebnis verkauft wird - egal.
Warum die SPD-Wuppertal behauptet, das Geld sei in die Gebührenberechnug geflossen - egal.
Warum es die Widersprüche beim Steueramt zur Überweisung der Mittel an die WSW gibt - egal.

Hauptsache, die Stadt Wuppertal hat "umfassend aufgeklärt" und sich um "Transparenz" in der Sache bemüht.








Links
Antwort Justizministerium

Antwort Innenministerium
Kategorie Widerspruch

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