| Am 22.03.2005 hat heise online unter news die folgende Nachricht eingestellt: Der Tiroler Energieversorger TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG versucht, die Löschung einer kritischen Website zu erreichen. Das im Eigentum des Landes Tirol stehende Unternehmen hat den Streitwert einer Unterlassungsklage laut futureZone mit 500.000 Euro festgesetzt.
Damit soll der Tiroler Aktivist Markus Wilhelm zum Schweigen gebracht werden. Gerichts- und Anwaltskosten sind vom Streitwert einer Klage abhängig. Die von der TIWAG erwirkte Sperre der Domain dietiwag.at hatte nicht zum gewünschten Erfolg geführt, weil die Website unter dietiwag.org wieder online gegangen ist. Inzwischen ist auch dem Provider der Seite dietiwag.org am 23.3.2005 ebenfalls eine Unterlassungsklage (Streitwert: 100.000 Euro) der TIWAG-Anwälte zugestellt worden. Die auf dieser Seite gehosteten Inhalte (laut den Anwälten: geheime Verträge, Ehrenrühriges und Markenrechtsverletzungen) würden für „jedermann - auch den juristischen Laien – erkennbar“ gegen Rechte der TIWAG verstoßen.
Gegenstand der Klage wurde diese Internetseite aber erst, als der Betreiber der Seite, Herr Markus Wilhelm, als erster und einzig bekannter Fall einer privaten Internetseite, die fraglichen Cross-Border-Verträge veröffentlicht hat. Bisher sind diese vor der Öffentlichkeit wie Staatspapiere unter größter Geheimhaltung versteckt worden, eine Einsicht in diese Verträge wurde immer verwehrt, obwohl es sich fast in allen Fällen um öffentliches Eigentum und damit öffentliche Interessen handelt.
Wie in Deutschland mit 180 inzwischen in allen deutschen Großstädten getätigten Cross-Border-Geschäften bei einem Gesamtvolumen von ca. 200 Milliarden Euro stellt sich die Situation in Österreich ähnlich dar.
Die nachfolgende Liste zeigt in welchen Bereichen in Österreich bereits CBL-Transaktionen gelaufen sind, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit (Quelle: Die Grünen, Wien)
* Wien – Straßenbahn und U-Bahnzüge 1998 Straßenbahn und U-Bahnzüge (Wiener Linien) $ 550 Mio. 1998 Straßenbahn und U-Bahnzüge (Wiener Linien) $ 170 Mio. * sowie nach der Ausgliederung der Wr. Stadtwerke ohne Gemeinderatsbeschluss 1999 Straßenbahn und U-Bahnzüge (Wiener Linien) $ 400 Mio. 2001 Straßenbahn und U-Bahnzüge (Wiener Linien) $ 550 Mio. * 2003 Kanal- und Abwasserentsorgung 21. u. 22. Bez. (Gemeinde Wien) ca. $ 550 Mio. * geplant für 2003 Rechenzentrum der Wr. Stadtverwaltung (Gemeinde Wien) ca. $ 40 Mio. (Lease soll zu 100% aus Eigenkapital des Investors finanziert werden) * im Gespräch – Teile des Gesundheitsbereiches insbesondere SMZ-Ost (wiens zweitgrößtes Spital)
Sonstige (leider ohne Transaktionsvolumen und Jahreszahl) aus einer Rede von Finanzstadtrat Rieder im Wr. Gemeinderat am 23.4.2003
* Linz AG – Heizwerk, Fernwärmewerk und Stromnetz * Oberösterreich Ferngas – gesamtes Gasnetz * Energie AG Oberösterreich – Stromnetz, Wasserkraftwerke * ÖBB – Bahnhöfe, Lokomotiven, Waggons, Signalanlagen * Verbundgesellschaft – alle acht Donaukraftwerke * Telekom und Mobilkom Austria – diverse Übertragungsanlagen (1998: $ 200 Mio., 1999: $ 400 Mio., 1999: $ 200 Mio., 1999: $ 190 Mio.) * BEWAG – Stromnetz * BEGAS – Gasnetz * Austrocontrol – Flugsicherungsanlagen * Connect – Übertragungsanlagen * Bürogebäude Wienerberg * Stadtwerke Innsbruck – Kläranlagen und Kanäle * Post AG – Postsortieranlagen * TIWAG - Wasserkraftwerke
in Planung:
* Kärnten – Kärntner Entsorgungsverbände – Kläranlagen und Kanäle * TIWAG – Wasserkraftwerke
„Austria is the hottest market in Cross Border Leasing“ lautete es in der internationalen Fachpresse.
Unbemerkt von der Öffentlichkeit wurden in Österreich seit 1995 bereits 10 Mrd. Euro Transaktionsvolumen umgesetzt. Dies vorwiegend in ausgegliederten, staatsnahen Betrieben, die Gemeingut verwalten. Langsam aber sicher kommen diese Art von Cross Border – Geschäften in die öffentliche Debatte.
Der Artikel schließt mit der Aussage: "Wir fordern ein gesetzliches Verbot für Cross Border Leasing – Geschäfte mit öffentlichem gemeinsam erwirtschaftetem Volksvermögen !"
Nachzulesen ist dieser Artikel hier. So wird nun sicherlich verständlich, warum bei der TIWAG, insbesondere nach der steuerlichen Nichtanerkennung dieser Verträge in den USA im Februar 2005 und der Beurteilung der Cross-Border-Geschäfte als Steuerbetrug, mit Veröffentlichung auf der Internetseite dietiwag.at ein blinder Aktionismus ausgebrochen ist.
Es ist ein Bestandteil der Verträge, das schon das Nennen der Namen dieser „Steuerbetrüger“ eine Vertragsverletzung darstellt, die Anwälte der TIWAG weisen selbst in Ihre Unterlassungsklage deutlich auf diesen Tatbestand hin:
„Sollte es sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass eine Verletzung der Vertraulichkeitsbestimmung in section 22 (v) des Participation Agreement der Einflusssphäre der Klägerin (TIWAG) zuordenbar ist und die Klägerin nicht alle rechtlich gebotenen und zulässigen Schritte unternommen hat, um eine Verletzung der Vertraulichkeitsbestimmungen zu unterbinden, kann und darf dies vom als zuständig vereinbarten Gericht in NEW YORK als eine wesentliche Vertragsverletzung gemäß section (§) 14 des Lease Agreement vom 21.12.2001 qualifiziert werden.“
Die gesamte Klageschrift finden Sie hier.Nach den Recherchen von Werner Rügemer sitzen diese „Steuerbetrüger“ nicht nur in den USA, sondern sind über die Beteiligungstrusts in der Steueroase Delaware durchaus auch im eigenen Land zu suchen.
Die Bombe „Cross-Border“ platzt nun, das sittenwidrige Geschäft mit kommunalem Eigentum ist unumgänglich in die Hose gegangen, die Vorstände der TIWAG versuchen zu retten, was zu retten ist, vor allen Dingen den eigenen Stuhl. Denn dieser dürfte mit mindestens zwei Beinen schon im Gefängnis stehen, wenn die Haftungsfrage über die Kommunalaufsicht in Zukunft zu klären ist, wo dann ein jeder versuchen wird, die Schuld von sich zu weisen.
Die Tatsache alleine, das hier wissentlich öffentliches Eigentum in einem Geschäft ohne jede Substanz nur unter steuerlichen Aspekten verpfändet wurde, mit einem Vertragswerk von vielen tausend Seiten zur Verschleierung, nur zur Erzielung eines Barwertvorteils, mit einer Unterschrift, die verpflichtet die Namen der Beteiligten nicht zu nennen, kann man eigentlich nur noch als Beihilfe zum Steuerbetrug klassifizieren.
Hier sei auch noch einmal die Tatsache erwähnt, dass jeder, der sich verantwortlich im Jahre 2001 mit Cross-Border-Verträgen beschäftigt hat, über den wahren Hintergrund dieser Konstruktion in vollem Umfang im Bilde war. In die Jahre 1999-2001 fiel die Veränderung der Vertragskonstruktion von LILO-Verträgen ("Lease-in-lease-out") zu SILO-Verträgen („Sale-in-lease-out) eben auf dem Hintergrund, dass die IRS in den USA schon damals diese Form der Geschäfte gebrandmarkt hat, sich gegen die internationale Anlegerlobby aber bis 2005 nicht durchsetzen konnte. Wer somit noch einen Funken Anstand übrig behalten hat, hätte schon in diesen Jahren diese Form der „legalen Geschäfte“ strikt ablehnen müssen, jeder der das nicht getan hat, ist somit mit vollem Bewusstsein der drohenden Illegalität (deshalb auch die vertragliche Nicht-Nennung der Partner) und in Verlockung des Barwertvorteiles in diese Form der „Geschäfte“ eingestiegen. Die Tatsache, dass diese „Geschäfte“ bis 2004 noch legal waren, dürfte sich hier daher nur strafmildernd auswirken. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte in den jetzt beginnenden rechtlichen Auseinandersetzungen dies ebenso sehen, und vor allen Dingen dann auch aufklären, wohin die vielen Millionen an Barwertvorteil nun wirklich geflossen sind. Der Versuch der TIWAG über den Klageweg hier die unliebsame Informationsquelle abzustellen, könnte daher sehr schnell zum Eigentor werden, wenn ein Richter anfängt, die Hintergründe der Geschäfte zu durchleuchten. Es entbehrt weiterhin nicht der Komik, wenn Landeshauptmannstellvertreter Ferdinand Eberle, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des landeseigenen Stromkonzerns Tiwag in einer öffentlichen Stellungnahme im Standard selber die Verträge in Gefahr bringt, wahrscheinlich in Unkenntnis der Gesamtzusammenhänge. Erklärt er doch dort, dass die Tiwag die Absicht habe, ihre Kraftwerke zum ersten vertraglich möglichen Zeitpunkt nach knapp über 30 Jahren zurückzukaufen. Die U.S. Finanzverwaltung regelt in dem Schreiben unter Verweis auf die bisherige U.S. Steuerrechtsprechung, daß es für die Besteuerung nicht auf die Form sondern die Substanz des Leasinggeschäfts ankomme. Bei den SILOs erhalte der Investor/Trust nicht den Nutzen und die Lasten des Eigentums. Schädlich sei - das fehlende wirtschaftliche Eigeninteresse des Leasinggebers an den Leasinggegenständen,
- die geringen Eingriffsbefugnisse des Leasinggebers während der Vertragslaufzeit,
- Art und Umfang der wirtschaftlichen Vorauszahlung durch den Leasingnehmer und
- die offensichtliche Wahrscheinlichkeit, daß der Leasingnehmer aufgrund rechtlicher und wirtschaftlicher Zwänge die Beendigungsoption positiv ausüben werde.
Schöner konnte es Ferdinand Eberle den amerikanischen Behörden öffentlich nicht erklären, da es ebenfalls Bestandteil der Verträge ist, genau diese Option nicht von Anfang an gewählt zu haben, und die Möglichkeit des Servicevertrages offen zu lassen.
Dem Aktivisten Markus Wilhelm kann man nur Hochachtung aussprechen für die Tatsache, sich nicht den horrenden Klagedrohungen dieser „Geldmafia“ gebeugt zu haben.
Und aus der Welt zu schaffen sind diese Informationen nun, dank Internet, ebenfalls nicht mehr, der Versuch der TIWAG kann daher nur noch als kläglicher Versuch gewertet werden, den amerikanischen Verträgen zu entsprechen. PS: Der Standard vom 25.03.2005 bringt folgende Nachricht zum Thema:
Eine erste Entscheidung im Rechtsstreit rund um die Homepage des Ötztaler Tiwag-Kritikers Markus Wilhelm ist nun am Landesgericht Innsbruck gefallen. Das hat ein Sprecher des Gerichtes am Freitag gegenüber bestätigt. Wilhelm zufolge sei die von der Tiroler Wasserkraft AG (Tiwag) eingebrachte einstweilige Verfügung zur Unterlassungsklage abgewiesen worden. Konkrete Gefährdung durch Schädigungsabsichten nicht ersichtlich.
Die Begründung des Landgerichtes Insbruck
Links
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futurezone.orf
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