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Erdgas in der Kosten-Spirale
von Cross-Border 19.04.05, 02:02
Oder: Die positive Entwicklung der strategischen Partnerschaften der WSW mit den Stadtwerken Velbert (SWV), der RWE Rhein-Ruhr AG und der luxemburgischen Cegedel S. A. im Hinblick auf die Umverteilung von Besitz.


Am 30.03.2005 berichtet die WZ:
Die aktuelle Preiserhöhung der Stadtwerke um bis zu 5,5 Prozent trifft rund 130 000 Haushalte.

 "Preisschock: Gas bis zu 10 Prozent teurer". Gerade mal ein halbes Jahr ist diese WZ-Schlagzeile alt, da legen die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) noch einmal nach: Wie bereits in der Osterausgabe gemeldet, verteuert sich das Gas zum 1. April um bis zu 5,5 Prozent. Grund sind einmal mehr die hohen Ölpreise.
Wer Kochgas benutzt oder den Energieträger bei der Warmwasserzubereitung einsetzt, ist im so genannten Allgemeinen Tarif mit einer Preissteigerung von rund 2,5 Prozent dabei, beim Heizgas sind es besagte 5,5 Prozent. Diesen Gas-Tarif nutzen derzeit rund 130 000 Haushalte im Stadtgebiet die Mehrheit der WSW-Kunden. Zum 1. November 2004 wurden sie bereits mit einer Kostensteigerung von rund 10 Prozent beim Heizgas konfrontiert...
Bereits bei der letzten Erhöhung im November 2004 sei man davon ausgegangen, dass die Ölpreise per Gesetz mit den Gaspreisen gekoppelt ihr Höchstniveau erreicht haben, hieß es gestern bei den WSW. Zur anhaltend hohen Nachfrage nach Rohöl auf dem Weltmarkt gesellt sich in diesem Frühjahr ein weiterer Preistreiber innerhalb der Kostenspirale: Mit Blick auf die Rekordpreise orderten viele Haushalte im Winter nur Kleinstmengen oder ließen die Tanks ganz leer fahren. Das kurble die Nachfrage und damit auch die Preise jetzt zusätzlich an.

Dann folgte am 06.04.05 die Meldung:
WSW überraschend 2004 ohne Defizit
Ein Minus von 7 Millionen Euro war seit Herbst angekündigt. Dass das Ergebnis sehr viel besser wird, erfuhr die Stadt erst auf Nachfrage.

Wuppertal. Geplant war ein Defizit von 3 Millionen Euro, hochgerechnet im Herbst ein Minus von 7 Millionen. Jetzt werden die Stadtwerke ein überraschendes Ergebnis präsentieren: Der Jahresabschluss ist ausgeglichen eine Verbesserung um Millionen. Zu der erfreulichen Nachricht kommt allerdings eine Einschränkung. Sichtlich verärgert reagiert man im Rathaus auf die späte Information der WSW gegenüber der Stadt, ihrem Hauptgesellschafter.

Zum Geschäftsjahr 2003 der WSW AG heißt es im Stadtnetz Radevormwald:
... Die WSW AG schließt ihr 56. Geschäftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag nach Steuern in Höhe von 6,7 Millionen Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 0,3 Millionen Euro) ab. Durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 12,6 Millionen Euro (woher die wohl kommen? Anmerk. d. Verfassers) konnte der Fehlbetrag ausgeglichen und darüber hinaus ein Bilanzgewinn in Höhe von 5,9 Millionen Euro ausgewiesen werden, der an die strategischen Partner Stadtwerke Velbert GmbH und RWE Rhein-Ruhr AG im Rahmen ihrer Beteiligung an der Versorgungssparte der WSW ausgeschüttet werden soll.
RWE-Nettoergebnis steigt 2004 um zehn bis 15 Prozent - Umsatz wird sinken

Und wir hatten am 06.02.2005 dazu geschrieben:
Seine strengen Ertragsmaßstäbe für Firmenkäufe werde RWE beibehalten. Jede Akquisition müsse im ersten Jahr zur Steigerung des Gewinns vor Firmenwertabschreibungen beitragen und in den ersten zwei bis drei Jahren zur Verbesserung der Kapitalrendite. 
Wir liegen in Wuppertal auf dem „richtigen“ Weg.

Fangen wir noch einmal oben an:
Die WZ bringt in Ihrem Artikel vom 30.03.2005 zunächst entweder eine klassische Fehlinformation oder gibt dies einfach unrecherchiert und unreflektiert weiter:
„Bereits bei der letzten Erhöhung im November 2004 sei man davon ausgegangen, dass die Ölpreise per Gesetz mit den Gaspreisen gekoppelt ihr Höchstniveau erreicht haben..“
Das auch von der WSW zur Argumentation für die Gaspreiserhöhung gebrauchte Argument der Preisbindung per Gesetz an die Ölpreise ist schlicht und einfach falsch. 

Hierzu sei der Leserbrief von Frank Balmert an die WZ zitiert:
..Wenn ich Ihnen da etwas unter die Arme greifen darf: Gas wird am Weltmarkt genauso separat gehandelt wie der Ölpreis. Im Gegensatz zum Öl bezieht Deutschland jedoch den überwiegenden Gasanteil aus Rußland. Und wenn Sie sich die Preisentwicklungen in den letzten 12-18 Monaten ansehen, werden Sie feststellen, dass der Gaspreis in den Monaten vor den diversen Preiserhöhungen der deutschen Monopolisten gefallen war. 
Seit Beginn der Erdgas-Wirtschaft Mitte der 1960er Jahre wird der Gaspreis zeitlich verzögert an die Entwicklung des Heizöls gekoppelt. Diese Preiskoppelung löst die vorher übliche Bindung des Stadtgaspreises an den Kohlepreis ab. Durch die Kopplung wird die Konkurrenzfähigkeit von Erdgas mit der wichtigsten Konkurrenzenergie im Raumwärmemarkt, dem Heizöl gesichert. Dadurch gibt es für Erdgasfirmen auch eine langfristige Absatzsicherheit. 
Man spricht auch vom "anlegbaren Gaspreis" und meint damit die Orientierung an der Konkurrenzenergie Heizöl. Die Preisgleitklausel ist in den meisten Erdgasbezugs- und Absatzverträgen enthalten: In den Erdgas-Importverträgen, den Lieferverträgen zwischen Gasversorgungsunternehmen und in Verträgen von industriellen Gasgroßkunden. Die Kopplung hat keine gesetzliche Grundlage sondern ist jeweils frei vereinbart. 
Meist orientiert sich der Gaspreis am Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Rheinschiene. Das ist ein Mittelwert für die drei Orte Düsseldorf, Frankfurt/Main und Mannheim/Ludwigshafen bei Lieferung an Verbraucher in Mengen 40-50 hl pro Auftrag frei Haus. 
Übrigens: Alle Gasversorger begründen ihre abenteuerlichen Preiserhöhungen mit langfristigen Verträgen. Solche Verträge sind jedoch gerade kartellrechtlich unzulässig und deshalb nichtig. 
Das Bundeskartellamt am 25.01.2005: die meisten Gasbezugsverträge zwischen Ferngasgesellschaften und örtlichen Gasversorgern sind wegen der langen Laufzeiten in Verbindung mit den hohen Bezugsquoten kartellrechtlich unzulässig. 
 
Unzulässig sind demnach Verträge mit einer Bedarfsdeckung von mehr als 80 Prozent und einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren oder mit einer Bedarfsdeckung von mehr als 50 Prozent und einer Laufzeit von mehr als vier Jahren. Als kartellrechtlich unzulässig angesehen werden auch die Verwendung sog. englischer Klauseln und stillschweigender Verlängerungsklauseln, die den Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und damit in jedem Falle für eine längere Vertragslaufzeit als die zuvor genannten erscheinen lassen. 
Kartellrechtswidrige Gasbezugsverträge sind per se bereits jetzt unwirksam und nichtig (§ 1 GWB in Verbindung mit § 134 BGB). 

Soweit der fachlich fundierte Leserbrief, der sich in der weiteren Berichterstattung selbstverständlich nicht wieder findet.

Das Bundeskartellamt hat inzwischen auch erste Ergebnisse in Verfahren gegen die Gaswirtschaft veröffentlicht, wo bewusst auf die missbräuchliche Bindung an die Ölpreisentwicklung hingewiesen wird. Ferner heißt es weiter:
„Zusätzlich zu diesen fünf „Altfällen“ vom Dezember 2004 hat das Bundeskartellamt zwischenzeitlich auch gegen die Rhenag Rheinische Energie AG, Siegburg, sowie gegen die RWE Westfalen-Weser-Ems AG, Dortmund, Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlicher Preisgestaltung eingeleitet. Die Preise dieser Unternehmen liegen um bis zu 14 % über den Preisen von Vergleichsunternehmen. Rhenag hat bereits zugesagt, ihre Bezugspreissteigerung von 0,27 ct/KWh bis zum 30. Juni 2005 nicht an die Endkunden weiterzugeben. Das Verfahren ruht derzeit, die weitere Entwicklung bis zum Abschluss des Gaswirtschaftsjahres wird jedoch beobachtet.“

Gehen wir weiter zu den Geschäftsjahren 2003 und 2004 der WSW AG. Das Jahr 2003 nachweislich ohne Defizit, das Jahr 2004 überraschend ohne Defizit, eine erfreuliche Entwicklung sollte man meinen, wenn nicht da nicht die Gewinnbeteiligungen wären. Als rein kommunales Unternehmen würden diese den Bürgern zufallen, so bedienen sich gemäß Pressemitteilung die strategischen Partner – wobei RWE bei sinkendem Umsatz das Nettoergebnis um satte 10-15 % gesamt steigert. 


Ist jetzt klar, welches Geld wohin fließt?


Die Damen und Herren der Stadtwerke haben erfolgreich dazu gelernt, so Dr. Hermann Janning am 24. und 25. November 2004 bei der Innovation Congress GmbH beim ICG-Stadtwerkekongress moderiert durch die Accenture.
Oder Dr. Rheinhard Fingerhut am 24. und 25 November 2003 beim  ICG-Stadtwerkekongress moderiert durch die Accenture als Hauptsponsor.

Da war doch was - Tarnkappenfirma Accenture
Der Firmenname Accenture klingt modern, beliebig, harm- und geschichtslos. Niemand scheint zu wissen, wer dieser Global Player mit 75000 Mitarbeitern in 47 Ländern eigentlich ist. Vor drei Jahren hatte das Unternehmen noch einen anderen Namen: Arthur Andersen. Als im Herbst 2000 die Betrügereien von Andersen für Enron bekannt wurden, konnte sich das Andersen nur durch das teuerste Rebranding der bisherigen Geschichte retten: Innerhalb von zwei Monaten benannte man sich mit Hilfe eines Werbeaufwands von 175 Millionen US-Dollar weltweit in Accenture um. Der Hauptsitz wurde von Chicago auf die Bermudas verlegt, um den drohenden Gerichtsurteilen in den USA zu entgehen. Während Accenture mittlerweile in Ohio, New York und Texas wegen überzogener Rechnungen in Verruf geraten ist – Monatsrechnungen mit 31 Arbeitstagen à 16 Stunden sind keine Seltenheit – und deshalb keine Staatsaufträge mehr bekommt, darf die Tarnkappenfirma in Deutschland ungehindert die Bundesagentur für Arbeit umbauen. Und eben auch die deutschen Stadtwerke unter Mitwirkung unserer beiden WSW-Doktoren, die dort als Referenten auf der Tagungsliste stehen. Die gewonnen Erkenntnisse scheinen dann Herrn Dr. Fingerhut dazu beflügelt zu haben, eine Liga höher zu spielen, und den Vorstandsstuhl bei der WSW gegen einen der RWE zu tauschen, wie 2003 geschehen.

Das Magazin Plusminus hat zum Thema Gaspreis eine Sendung gemacht, die im Text unter folgendem Link nachlesbar ist.
Vier Wochen nach der Plusminus-Sendung, verkündete das Bundeskartellamt, man halte die Preiserhöhungen für Erdgas bei Vergleich mit den Importpreisen für schwer nachvollziehbar und werde die Preisgestaltung auf dem Energiemarkt in den kommenden Monaten einer Überprüfung unterziehen. Mitglieder der Bundesregierung äußerten sich gleichzeitig kritisch zur Ölpreisbindung. Etwas später kündigte e.on Ruhrgas an, die zum Herbst anstehende Preiserhöhung würde nun doch nur 4 Prozent betragen. Gleichzeitig begannen die Stadtwerke und Regionalversorger fast flächendeckend mit Preissteigerungen zwischen drei und zwölf Prozent.


Was bleibt somit zu tun?
Ausgerechnet die einfachen Verbraucher scheinen nun aber eine wirksame Methode gefunden zu haben, wie man sich gegen ungerechtfertigte Preiserhöhungen wehren kann. Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher (BdE) hat zusammen mit Rechtsanwälten diese Möglichkeit gefunden und wirbt dafür nun intensiv. Der Kern seiner Argumentation lautet „fehlende Billigkeit“.
Was heißt „fehlende Billigkeit“?

Mit billig oder teuer hat der Begriff nur indirekt zu tun. Laut § 315 BGB ist eine Preiserhöhung für leitungsgebundene Energien in einem laufenden Vertrag nur dann zulässig, wenn die Gründe der Preiserhöhung plausibel und nachvollziehbar sind. Wenn aber ein Stadtwerk seine Verkaufspreise stärker anhebt als die Kosten gestiegen sind, wenn die Preiserhöhung also die Gewinnspanne hebt, dann ist eine solche Preiserhöhung unbillig und damit unzulässig.
Gegen eine solche Preiserhöhung muss der Kunde nicht einmal vor Gericht ziehen. Es reicht, wenn er die eingeforderte Rechnung in der Höhe bezahlt, wie sie nach altem Preis fällig geworden wäre. Zur Sicherheit kann er zurzeit etwa zwei Prozent aufschlagen. Der Rest wird einbehalten. Als Begründung beruft sich der Kunde schriftlich und per Einschreiben auf eben jene „fehlende Billigkeit nach § 315 BGB“. In dem Fall muss der Lieferant klagen, um sein Geld zu bekommen. Dabei trägt er die Beweislast, dass sein Preis „billig“ ist. Der Lieferant muss seine Kosten offen legen und das Gericht entscheiden lassen, ob der Preis tatsächlich „billig“ ist. Das Gericht kann gar selbst einen „billigen“ Preis festlegen. Wenn ein solcher Preis aber erst einmal festgelegt ist, muss der Energieversorger ihn für alle Kunden (dieser Leistungskategorie) entsprechend umsetzen.
Dies Risiko ist für den Energieversorger so hoch, dass der Bund der Energieverbraucher nicht damit rechnet, dass tatsächlich ein Kunde verklagt wird. Der BdE ist jedoch bereit, Musterprozesse zu unterstützen.
Wenn der Kunde sich auf fehlende „Billigkeit“ beruft, muss die Kürzung der Rechnung vom Versorger übrigens ohne Nachteile für den Kunden in Kauf genommen werden. Mit anderen Worten: Der Lieferant darf dem Kunden nicht den Hahn zudrehen! Das gilt solange, bis ein Gericht die „Billigkeit“ des Preises überprüft hat.

Widerspruch einlegen

Wer den zu erwartenden bösen Schriftwechsel mit dem Versorgungsunternehmen nicht auf sich nehmen mag, hat noch eine andere Möglichkeit: Er kann schriftlich Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen, einen Nachweis der „Billigkeit“ fordern und dann unter Vorbehalt zahlen. Bei diesem Vorgehen kehrt sich allerdings die Beweislast um: Wer sein Geld später zurückbekommen möchte, muss dann vor Gericht selbst nachweisen, dass der geforderte Preis „unbillig“ war. Allerdings kann man dann noch darauf hoffen, dass ein anderer Kunde nach der Empfehlung des BdE vorgegangen ist und vor Gericht tatsächlich eine Minderung des Preises erwirkt hat. Nach Aussage einiger Juristen (die sich hier nicht ganz einig sind) könnte ein Versorger dann gezwungen werden, auch die unter Vorbehalt gezahlten Beträge zu erstatten. Aber das müsste dann zunächst in mindestens einem Fall gerichtlich geklärt werden.
Ob auf diese Weise tatsächlich die Energieversorger gezwungen werden können, ihre Preise zu senken, bleibt abzuwarten. Immerhin hat es noch nie einen derartigen Widerstand gegen die Erhöhung von Strom- und Erdgaspreisen gegeben. Vielleicht motiviert der öffentliche Druck die Energieversorger ja tatsächlich zur Mäßigung. Die Ruhrgas AG hat unmittelbar nach Aufkommen der kritischen Berichterstattung ihre angekündigte Preiserhöhung immerhin halbiert. Und was tatsächliche Preisminderungen angeht: Die Chancen, dass ein Gericht die geforderten Preiserhöhungen gerade beim Erdgas für „unbillig“ erklärt, waren noch nie so groß wie heute.

Einen Überblick über alle aktuellen Gaspreise finden Sie im bundesweitern Gaspreisvergleich
von ARD-Plusminus und Markt.
Kategorie Allgemeines

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