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Klage gegen die Stadt Wuppertal
von Cross-Border 25.09.04, 22:42
Wir haben über unseren Rechtsanwalt, Dr. Jürgen Schacht, am 24.09.2004 Klage gegen den Gebührenbescheid der Stadt Wuppertal beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

Die Argumentation finden Sie im beigefügten Link.


Da die Mittel aus dem Cross-Border Geschäft wesensfremd mit einer kommunalen Anlage entstanden sind, die fragwürdigen Risiken ausschließlich auf den Gebührenzahler abgewälzt werden, die Einnahmen zum größten Teil undokumentiert, steuerrechtlich fragwürdig in andere Quellen geflossen sind, hat die Stadt Wuppertal hier in unseren Augen jegliches Vertrauen verwirkt. Zudem scheint das Innenministerium diese Praktiken zu decken, und meldet keinerlei Einwände angesichts der an die WSW-AG gezahlten, dort in der Bilanz aber nicht eingestellten Mittel an.

So bleibt uns nur mittels Klage die Rechtmäßigkeit dieser Praktiken prüfen zu lassen.


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Klageschrift
Kategorie Widerspruch

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