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ÖPP/PPP - Hintergründe
von Cross-Border 20.10.05, 07:46
Da sich unsere Wuppertaler Politiker nun per Ausschreibung an die Einfädelung des größten PPP-Deals der BRD im Zuge des Umbaus unseres Döppersberges machen, soll dieser Artikel einige Hintergründe zu PPP/ÖPP liefern.


Als Einstieg möchten wir zunächst einmal den Begriff ÖPP und PPP, die derzeitigen Zauberworte der Privatisierung klären:


Der Begriff

„Unter ÖPP versteht man die vielfältigen Möglichkeiten der kooperativen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Verwaltung und privatwirtschaftlichen Unternehmen beim Entwerfen, bei der Planung, der Erstellung, der Finanzierung, dem Management, dem Betreiben und dem Verwerten von bislang in staatlicher Verantwortung erbrachten öffentlichen Leistungen. Dies entspricht im Wesentlichen dem wohl bekannteren Begriff Public Private Partnership (PPP), mit dem die unterschiedlichsten Erscheinungsformen und Sachverhalte bis hin zur vollständigen Privatisierung öffentlicher Aufgaben bezeichnet werden und mit dem europaweit positive Erfahrungen verbunden werden.

Im Rahmen einer PPP verpflichtet sich ein privates Unternehmen gegenüber der öffentlichen Hand dazu, eine bestimmte Investition durchzuführen und das Investitionsobjekt über einen längeren Zeitraum zu betreiben und zu erhalten. Dadurch werden alternative Finanzierungsprojekte ermöglicht, die in Zeiten akuter Finanznot und einer großen Zahl dringend durchzuführender Infrastrukturprojekte nötig sind. Auf der Grundlage einer sachgerechten und ausgewogenen Risikoverteilung zwischen öffentlicher Hand und privatem Unternehmen sollen einerseits die Finanzierungskosten der öffentlichen Hand möglichst gering gehalten und mehr Flexibilität bei der Realisierung von Projekten erreicht werden. Andererseits sollen durch PPP-Projekte die Aufgabenfelder für Privatunternehmen erweitert und bei diesen Anreize für Innovationen geschaffen werden. Ziel ist es, die besten Kräfte von Verwaltung und Wirtschaft zu bündeln, um damit Effizienzgewinne zu realisieren. Somit wird auch dem Wirtschaftlichkeitsgebot, an dem sich die öffentliche Verwaltung zu orientieren hat, Rechnung getragen.
In Deutschland kann gegenwärtig im Rahmen von PPP-Projekten im Wesentlichen zwischen den drei folgenden Modellen unterschieden werden:


Beim Betreibermodell -  beauftragt die öffentliche Hand einen privaten Betreiber mit dem Bau, der Planung, der Finanzierung und mit dem Betrieb einer Anlage zur Erledigung der Aufgabenstellung. Hier erbringt der private Unternehmer eine genau definierte Leistung gegenüber der öffentlichen Hand, welche ihn auch vergütet. Die Vergütung kann von vornherein festgelegt sein oder sich nach den durch die öffentliche Hand erzielten Einnahmen (Bürger zahlt Gebühren an die öffentliche Hand) richten. (Beispiel: LKW-Maut-System).


Beim Konzessionsmodell  - erteilt die öffentliche Hand dem privaten Anbieter das Vorrecht zur Erbringung einer bestimmten Bau- oder Dienstleistung, die nach Qualität und Quantität einschließlich der Preisgestaltung näher konkretisiert ist. Hier entsteht zwischen privatem Anbieter und dem Nutzer, d.h. einem Dritten, ein direktes Leistungsverhältnis. Die Vergütung erhält der Konzessionär von der öffentlichen Hand. (Beispiele: Warnowquerung in Rostock, Olympiastadion in Berlin).


Das Kooperationsmodell - basiert auf dem Zusammenschluss von öffentlicher Hand und einem privaten Unternehmen, wobei beide gemeinschaftlich die Leistung erbringen. Bei diesem Modell bleibt meist die öffentliche Hand Vertragspartner gegenüber dem Bürger, legt Gebühren fest und übernimmt die Rechtsdurchsetzung. Das Kooperationsmodell kommt dann in Betracht, wenn keine neuen Anlagen errichtet werden müssen oder wenn sich die Leistung nicht näher bestimmen lässt. (Beispiel: Ausstellungs- und Veranstaltungszentrum NRW-Forum Düsseldorf).“

Soweit eine halbwegs neutrale Begriffserklärung des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Entwicklung


Die PPP-Idee stammt aus den Finanz“betrugs“schmieden in den USA,  PPP-Modelle haben  in Europa mit der eisernen Lady, Magret Thatcher, in England ihren Anfang genommen, und sind inzwischen in ganz Europa verbreitet. In Deutschland stellt die Bundes-PPP-Seite im Internet das Modell wie folgt vor:


„PPP oder öffentlich private Partnerschaften stehen für modernes und effizientes Verwaltungshandeln. Sie sind Teil der Innovationsoffensive der Bundesregierung und verfolgen das Ziel, durch eine langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft öffentliche Infrastrukturprojekte effizienter zu realisieren als bisher.
Das Neue dabei ist der Lebenszyklusansatz, mit dem das Planen, Bauen, Betreiben, Finanzieren und Verwerten z.B. einer Immobilie in einem ganzheitlichen Ansatz optimiert werden soll.


Zentrale Zielsetzung ist das Realisieren von Effizienzgewinnen. Dass dies möglich ist, zeigen internationale und nationale Erfahrungen. Das Effizienzpotential liegt in der Verbesserung des Schnittstellenmanagements und der Verfahrensabläufe, durch den Lebenszyklusansatz sowie in der Nutzung privatwirtschaftlicher Anreizmechanismen aufgrund einer optimierten Risikoverteilung.
Dabei steht nicht ein Schwarz-Weiss-Szenario im Vordergrund -nach dem Motto "Der Private kann alles besser"-, sondern die Bündelung der besten Kräfte von Verwaltung und Wirtschaft unter dem Leitmotiv "gemeinsam besser!".

Klingt schön – nicht wahr, aber auf die nationalen und  internationalen Erfahrungen haben wir auf dieser Seite schon mehrfach hingewiesen. Sowohl „Die Zeit“ als auch der „Stern“ haben Artikel dazu veröffentlicht.

Attac stellt zum Thema ebenfalls einen ausführlichen Rundbrief zur Verfügung.

„Effizienzgewinne“ sind also durchaus zu verzeichnen – leider aber meistens nur auf Seiten der privaten Betreiber – immer auf Kosten der Gebührenzahler, natürlich  in einem „ganzheitlichen Ansatz“ –  was wohl heißen soll – die Ganzheit der Bürger zahlt also ganz viel.
Die besten Kräfte sind somit tatsächlich gebündelt – für was, wird in den Artikeln sehr deutlich.


Dabei war Deutschland zunächst sehr zurückhaltend bei der Entwicklung der PPP-Projekte im Gegensatz zu manch anderen europäischen Ländern. Doch stete „Beratung“ der großen amerikanischen Wirtschaftagenturen, wie Accenture, Price Waterhouse Coopers, Latham&Watkins, etc., die auf jeder Veranstaltung, sei es Städtetag , Finanzsymposium oder anderen Tagungen aufwendigst vertreten sind, hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Genau wie beim inzwischen ungesetzlichen Cross-Border Leasing, übrigens auch wieder mit den gleichen Akteuren, höhlte steter Tropfen wohl das deutsche Politikergehirn (vielleicht auch noch mit anderen Mittel – wie man an der Struktur im Falle VW studieren kann).


Schon hier ist die Effizienz insbesondere der Agentur  Price Waterhouse Coopers ausgesprochen bewundernswert, denn man stieg in Deutschland nicht an unbedeutender Stelle ins Boot, nein, der Einstieg erfolgte über keinen geringeren als unseren Ex-Kanzler Schröder selbst. Price Waterhouse Coopers stellt zum Thema in Deutschland eine Broschüre zur Verfügung, in der man den Zeitrahmen einer erfolgreichen „Indoktrination“ verfolgen kann – ja, so selbstbewusst sind die Herren. So heißt es zunächst auf Seite 6 : „Deutschland – es geht voran mit PPP“ Dann folgt auf Seite 11 der ausführliche Fahrplan:

Die Meilensteine der PPP-Entwicklung in Deutschland
04/2001 - Einbeziehung des Kanzlers Schröder in die Arbeitsgruppe „Kanzler AG“
05/2001 - Einbeziehung der PPP-Arbeitsgruppe der SPD –mit  PWC-Berater
10/2001 – Start der PPP-Initiative NRW – mit PWC-Berater – Einbeziehung der PPP-Task-Force
06/2002 – Kanzler Schröder verkündet Initiierung der Förderung der PPP-Entwicklung
02/2003 – Auszeichnung zum Beratungsmandat „PPP im öffentlichen Baubereich“ – leitendes Beratungskonsortium ist PWC
 und so geht es weiter -
12/2003 – Abschließende Entscheidung zum Föderalen PPP-Kompetenz-Center
04/2004 – Start des Föderalen PPP-Kompetenz-Centers


Diese  Informationen können Sie hier nachlesen.

So macht man das also! Und für unsere Politiker gesprochen, wenn man keine eigenen Ideen hat, kauft man sich halt welche, und vor allen Dingen amerikanische – denn die sind das non plus ultra, und gibt Sie dann als eigene Idee aus – glaubt man zumindest.
Der Kanzler ist nun weg, kann und konnte an seinen Worten sowieso nie gemessen werden, wird in einer dieser wunderschönen Beratungsagenturen sicher auch einen angemessenen Job finden – kurz die Suppe haben nun die Bürger auszulöffeln, denn der Ausverkauf ist mehr als erfolgreich gestartet.


Dies kann man nun sehr schön in der Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen , also bei Herrn Stolpe (richtig, der Mann mit dem PPP Maut-Gau) nachlesen. Waren es im Jahre 2000 knapp 20 Projekte, so hat sich die Zahl bis 2005 verzehnfacht – das Volumen ohne die Zahlen von 2004 vervierfacht, die Gesamtsumme liegt im September 2005 bei drei Mrd. Euro. Für 2004 und 2005 wird dort von einem wahren Boom-Jahr gesprochen.

Den Balken im Jahre 2006 bekommt noch eine besondere Bedeutung zu, die wir gesondert betrachten werden.


„Deutschland – es geht voran (mit PPP)“  (hat auch der Kanzler immer gesagt, ohne „PPP“) – und damit dies auch ganz im Sinne der potenziellen Investoren geschieht, hat die SPD Task-Force (man beachte den innovativen Namen) hier nicht gekleckert sondern geklotzt. Am 07.09.2005 wurde dazu eigens ein neues Gesetz eingeführt – das ÖPP-Beschleunigungsgesetz.

„Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften“.
Sein Ziel ist es, die Public Private Partnership (PPP) noch attraktiver zu gestalten.


Zu diesem Zweck verändert das ÖPP-Beschleunigungsgesetz den rechtlichen Rahmen für PPPs in wesentlichen Bereichen. Das sind:

• Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeordnung:
Die Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen erfolgt nach der Schwerpunkttheorie. Ein öffentlicher Auftrag, der sowohl den Einkauf von Waren als auch die Beschaffung von Dienstleistungen zum Gegenstand hat, gilt als Dienstleistungsauftrag, wenn der Wert der Dienstleistung den Wert der Waren übersteigt....
Die Qualifizierung des Auftrags als Liefer-, Dienstleistungs- oder Bauauftrag richtet sich nun allein nach dem Schwerpunkt des Auftrags. Das schafft Planungssicherheit.


• Änderung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes:
Private Betreiber können sich nunmehr auch durch private Entgelte finanzieren; es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen öffentlich-rechtlicher Gebühr und privatrechtlichem Entgelt.
Bisher bestand eine entsprechende Wahlmöglichkeit nicht, vielmehr war nur die Erhebung einer öffentlichrechtlichen Gebühr (Maut) geregelt. Die Neuregelung soll zu einer flexibleren
und individuellen Vertragsgestaltung führen. ...


• Änderung der Bundeshaushaltsordnung:
Die Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen, die zur Erfüllung von Aufgaben des Bundes weiterhin benötigt werden, ist nunmehr gestattet, wenn auf diese Weise die Aufgaben des Bundes nachweislich wirtschaftlicher erfüllt werden können.
Bisher sah die Bundeshaushaltsordnung vor, dass die öffentliche Hand Vermögensgegenstände nur dann veräußern darf, wenn diese in absehbarer Zeit für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt werden. Das führte bei PPP-Projekten, welche die Entwicklung eines Grundstücks der öffentlichen Hand zum Gegenstand hatten, zu einem Dilemma. Das PPP-Projekt auf dem betreffenden Grundstück zeigt einerseits, dass das Grundstück die öffentliche Zweckbindung nicht verliert und weiterhin für die öffentliche Aufgabenerfüllung benötigt wird. Andererseits belegt das PPP-Projekt, dass die betreffende öffentliche Aufgabe auch durch den privaten Investor erfüllt werden kann, ohne dass die öffentliche Hand das Grundstück benötigt. Viele hielten deshalb die Übertragung eines solchen Grundstücks auf einen privaten Investor gänzlich für unzulässig, andere wiederum die Übertragung geradezu für geboten. Verbindliche Leitlinien für eine Entscheidung über die Zulässigkeit einer Übertragung gab es nicht. Betroffen waren insbesondere die sog. Sale-and-Lease-Back Konstruktionen, bei denen der private Auftragnehmer das zu betreibende Objekt zunächst von der öffentlichen Hand erwirbt und sodann an sie zurück vermietet.
Das neue Gesetz enthält nun eine eindeutige Klarstellung. Wenn der Wirtschaftlichkeitsvergleich das PPP Projekt favorisiert, ist eine Grundstücksübertragung zulässig.

• Änderungen im Steuerrecht:
Die Übertragung von Grundstücken an PPP-Projektgesellschaften wird von der Grunderwerbsteuer befreit, solange sie für hoheitliche Zwecke genutzt werden und sofern eine Rückübertragung des Grundstücks an die öffentliche Hand innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes vorgesehen wird....


• Änderung im Investmentgesetz:
Offene Immobilienfonds dürfen nunmehr auch Nießbrauchrechte an Grundstücken der öffentlichen Hand erwerben, wobei die Anlage in derartigen Beteiligungen auf 10 % des Wertes des Sondervermögens beschränkt ist. Diese neue Vorschrift erweitert die Anlagemöglichkeiten von offenen Immobilienfonds und steigert mithin das Potential privater Investitionen im Rahmen von PPP.


Nachlesen können Sie alle Einzelheiten hier bei Latham & Watkins, einer der Akteure sowohl bei Cross-Border, als auch PPP, den Origial-Gesetzestext finden Sie hier.

Den Beratern geht dies augenscheinlich noch nicht weit genug, der Bericht endet mit der Aussage:
„Bereits jetzt aber steht fest: Das Gesetz wird einige Nachteile beseitigen, jedoch nicht alle
bestehenden Rechtsunsicherheiten bereinigen. Die sorgfältige rechtliche Strukturierung des Projektes und Durchführung der Prozesse ist wichtiger den je.“ Damit meinen die Jungs natürlich sich – die wollen ja weiter verdienen, auch wenn die Rechtslage besser geworden ist.


Prima – da hat die SPD Task-Force ganze Arbeit geleistet,  Vergabeordnung passend modifiziert, die Bundeshaushaltsordnung erlaubt nun den Verkauf von Vermögensgegenständen (hier hat dann man auch schnell die entscheidenden Fehler aus dem Cross-Border/ Sale-and-Lease-Back Konstruktionen korrigiert), das Steuerrecht erlaubt Grunderwebsteuerbefreiung und offene Immobilienfonds (die Heuschrecken des Herrn Münte) dürfen nun mitmischen – so schnell lassen sich anderer Leute Ideen umsetzen.


Man verkauft uns also einen fraglichen Einsparungseffekt von etwa 10% bei einer öffentlichen Investition allen Ernstes dadurch, dass Investoren, die es vorher nur mäßig oder gar nicht gab – weil sinnvolle rechtliche Einschränkungen dies verhinderten, nun erst durch diese entscheidenden Gesetzesänderungen -  und wie man sieht, auch nur bedingt – Spaß an der Sache haben. Der Spaß ließe sich vergrößern, wenn man wie in Großbritannien das Refundsystem einführen könnte, wonach ein PPP-Investor die Mehrwertsteuer vom Staat zurückerhält. Hier wird noch gewerkelt – vielleicht Aufgabe der CDU in der großen Koalition, die ja bekannt die Kompetenz in Mehrwertsteuerfragen hat.

Ebenso elegant ist die Tatsache, das die Ämter in den öffentlichen Kommunen durch PPP von einigen ihrer ureigenen Aufgaben freigestellt werden – wohlgemerkt – bei Fortbestand der Ämter und Bezüge, Mandatsträger in den Aufsichtsgremien der neuen Gesellschaften kräftig verdienen können, und man zusätzlich – ganz der deutsche Michel - schnell noch ein weiteres Amt aufmacht – das den Unsinn verwaltet - die Task-Force (unsere Politiker scheinen amerikanische Fernsehsendungen zu lieben, wobei wir wahrscheinlich nie „Desparate Politicans“ zu sehen bekommen).

Der Investor will natürlich auch mindestens 10 % Rendite an der Sache verdienen, somit haben wir Einsparungen von insgesamt 20% zuzüglich horrender Beratungshonorare, die für die halbseidene Konstruktion fällig sind. Wie man das dann alles beim Bau eines PPP-Projektes einspart, machen uns heute schon die international agierenden Unternehmen wie Deutsche Bank, Daimler Benz, VW, usw., usw. täglich vor – immer weniger Menschen machen immer mehr Arbeit bei immer niedrigeren Löhnen und immer weiter steigenden Gewinnen.

Besonders schwerwiegend ist zudem, dass Amts- und Mandatsinhaber mit solchen Deals zur massiven Entziehung demokratischer Kontrolle eigentlich öffentlicher Angelegenheiten beitragen und so einen nicht zu verantwortenden Beitrag zur Demolierung unserer Demokratie leisten (Hans-Georg Bodien).


Einen entscheidenden Punkt in den Gesetzesänderungen haben wir ausgelassen – die Änderung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes, eine wesentliche Änderung, die mit den aktuellen Meldungen erst die richtige Bedeutung bekommt:

Ausverkauf der Autobahnen
"Der designierte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte einen Verkauf des Autobahnnetzes neu ins Gespräch gebracht und damit frühere Anregungen von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) aufgenommen. In einem Zeitungsinterview hatte er erklärt, man müsse einen solchen Verkauf sorgfältig abwägen. Er sei in keiner Weise festgelegt. Allerdings hatte Steinbrück auf Anfrage Interpretationen zurückgewiesen, er habe sich damit für eine Pkw-Maut ausgesprochen. Er habe das Wort Maut  überhaupt nicht in den Mund genommen.
Nach Auffassung von Fachleuten winkt dem Finanzminister bei einer Privatisierung der Autobahnen ein dreistelliger Milliardenbetrag. „Ein Verkauf kann dem Bund 100 Milliarden Euro in die Kassen spülen”, sagte Friedrich Steiger vom Verband Unabhängig Beratender Ingenieure und Consultants (Vubic). Das Beratungsunternehmen Prognos kommt sogar auf 127 Milliarden Euro. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) errechnet für Autobahnen und Bundesstraßen zusammen 213 Milliarden Euro."

FAZ 17.10.2005

Jetzt wissen wir also auch, wozu, die Änderung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes gedient hat, und warum in den Finanzprognosen für 2006 direkt ein passender Balken für PPP-Geschäfte von der Task-Force vorgesehen war. Das Wort Maut hat natürlich niemand in den Mund genommen. Dies ist eher ein unbedeutender Nebeneffekt der Transaktion – und die zahlt ja der Bürger.

Die Prognosen

Für die PPP-Projekte der Zukunft in Deutschland geht der Deutsche Städtetag von einem Potenzial von 8 Milliarden Euro jährlich aus (und  - hurra – wir in Wuppertal haben das größte Projekt) – damit wird die Dimension des Geldverdienens der Beratungsagenturen, Investoren und Fonts deutlich, und es ist nicht zu erwarten, das sich in den Köpfen unserer führenden Politiker irgendetwas regen wird. Die Tatsache, dass sich die „Große Koalition“ nunmehr vier Wochen nur mit der Vergabe von Ämtern beschäftigt, kennzeichnet den Zustand dieser „Führungskräfte“, und zwischendurch kündigt man mal eben, und dazu noch gar nicht im Amt, die Option des Autobahnverkaufes an.

Die fachliche Kompetenz und die Fähigkeit zu eigenen Ideen und Lösungsvorschlägen sind verkauft an neoliberale Konzerne, die Aussagen der Politiker muten immer mehr psychopatisch an. Hier sei die hervorragende psychologische Arbeit „Denkgifte“ von Thomas Gerlach empfohlen:

"Die tyrannische Instanz des neoliberalen Kapitalismus ist die allgegenwärtige stumme Androhung des ökonomischen Untergangs und sozialen Ausschlusses. Sie wird nicht von bewaffneten Straßenposten aufrechterhalten, sondern von der normativen Kraft des Faktischen und seiner diskursiven Überhöhung, die noch die eigene Unterwerfung unter die herrschenden Interessen als selbstgewählt und selbstgewollt erscheinen lassen. Die Schutzgelderpresser können auf diese Weise im Hintergrund bleiben und sich den Anschein der Korrektheit geben. Vor allem aber können sie sich als Retter und Beschützer präsentieren und weiteren Tribut fordern, mit der Begründung, es werde alles gut, wenn ihnen nur erst die ganze Welt zu Willen sei."


Tatsächlich steht die BRD inzwischen vor der Wand, Versäumnisse durch alle Parteien und viele Legislaturperioden hindurch mit einem unbekümmerten „Weiterwirtschaften“ haben nach Ausverkauf aller Besitzstände des Bundes jeglichen Handlungsspielraum vernichtet. Der Gesamtschuldenstand beträgt derzeit unvorstellbare 890 Milliarden Euro, es gibt real keine einzige andere Chance mehr, als durch radikale Einschnitte hier für Abhilfe zu sorgen. Auf welchem Rücken diese Einschnitte aber erfolgen werden, sollte inzwischen überdeutlich sein.

Vielleicht ist es über eine ausgefeilte Finanzkonstruktion in Zukunft auch noch möglich, die Bürger der BRD zu verleasen, was den angenehmen Begleiteffekt hätte, dass wir dann in der Statistik der Arbeitslosenzahlen 0% ausweisen könnten, und die Politiker glänzend alleine dastehen würden. Die Einnahmen aus diesem finalen Deal sollten dann für die Versorgungsbezüge dieser Entscheidungsträger locker ausreichen.

PPP und der europäische Stabilitätspakt

Die PPP-Modelle haben aber auch noch eine ganz andere, in der Presse der BRD bisher kaum beachtete Bedeutung. So formuliert die Financial Times:

„Die Buchungstricks, mit denen EU-Staaten ihre Haushaltsdefizite herunterrechnen, sind weiter verbreitet als bislang angenommen. Regierungen greifen heute bei kritischer Haushaltslage oder schlechter Konjunktur systematisch auf Bilanzierungstricks zurück."

 Unser Ex-Kanzler Schröder hat sich hier, wie in vielen anderen europäischen Ländern auch, auf elegante Weise einer noch höheren Staatsverschuldung entzogen. So verletzen wir schon jetzt über vier Jahre die Kriterien der Staatsverschuldung. Rechnet man nun aber die hoheitlichen Ausgaben des Bundes und der Kommunen, die mittels PPP an private Banken übertragen werden hinzu, fällt die Rechnung noch deutlich schlechter aus. Es ist deshalb wohl kein Wunder, dass unser Gerhard so viel Dampf bei der Umsetzung dieser schönen,  Schulden mildernden Konstruktion gemacht hat, kaschiert sie doch ganz trefflich ein noch viel größeres Versagen der Politik.

Nun, man muss ihm zu Gute halten – es war ja eigentlich gar nicht seine Idee.


Fazit:

Für unsere lokalen Politiker im Rathaus Wuppertal fordern wir nun die Einrichtung eines geschützten Spielzimmers, in dem die Damen und Herren in Ruhe mit ihren amerikanischen Finanzbaukästen experimentieren können.
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