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Ursachen und Auswirkungen von Entstaatlichung
von Cross-Border 19.08.07, 02:54
Öffentliche Einrichtungen in der Stadtentwicklung im Kontext einer gesamtgesellschaftspolitischen Entwicklung (am Beispiel der Privatisierung der WOBA Dresden.

Wir möchten hier unserem mathematisch schwachen Stadtkämmerer Dr. Slawig,  - ganz ohne Beratungshonorar - , unserem "Gute Nachricht" Oberbürgermeister Jung, sowie unserem "Rühr nichts kritisches an" Chefredakteur der WZ, Herrn Robert Maus, eine kleine Nachhilfestunde in Sachen Privatisierung geben.

Diese basiert auf der folgenden Magisterarbeit:

Magisterarbeit von Mike Nagler (deutsch, 2007) 

Die Arbeit liefert einen Beitrag zur Diskussion um Privatisierungsprozesse kommunaler und staatlicher Unternehmen. Sie setzt sich damit auseinander, inwieweit zentrale Einrichtungen einer Gesellschaft staatlich organisiert und verwaltet werden können oder sollten. Am Beispiel der Privatisierung der Wohnungsbaugesellschaft Dresden GmbH (WOBA) soll auf der einen Seite beleuchtet werden, inwieweit private Unternehmen in der Lage sind, Aufgaben zu übernehmen, die bisher durch die Kommunen erfüllt wurden. Auf der anderen Seite soll analysiert werden, welche Auswirkungen diese Privatisierungen auf die Bürgerinnen und Bürger bzw. die Nutzer haben und welche Konsequenzen daraus langfristig für die Stadtentwicklung zu erwarten sind. Vor allem soll hinterfragt werden, aus welchen Gründen die Diskussion in den letzten Jahren so populär geworden ist und welche Ursachen dazu geführt haben und dazu führen, dass staatliche oder kommunale Unternehmen zunehmend in privatwirtschaftliche umgewandelt werden. Die Arbeit soll am Beispiel der Privatisierung der Dresdner WOBA die entsprechenden Auseinandersetzungen beschreibend erklären, eine Zusammenfassung der verschiedenen Positionen geben, sie gegeneinander abgleichen, eine Bewertung treffen und daran anschließend mögliche Handlungsspielräume für betroffene Kommunen bzw. deren kommunale Unternehmen aufzeigen.
Original unter:

Verkauf der städtischen Wohnungen in Dresden - wir berichteten:

Zusammenfassung und Fazit

Die vorliegende Arbeit lieferte einen Beitrag zur Diskussion um die Privatisierung öffentlicher Wohnungsbestände. Als Fallbeispiel wurde die Diskussion um die 2005/2006 vollzogene Privatisierung der WOBA DRESDEN GMBH sowie deren Hintergründe und Rahmenbedingungen beschrieben und erklärt. Vor dem Hintergrund eines aufgrund von Verschuldung nicht genehmigten Haushaltes wurde die WOBA 2006 von dem internationalen Finanzinvestor FORTRESS übernommen. Es sollte analysiert werden, auf welche grundlegenden Ursachen die Privatisierung zurückgeht und ob der Verkauf aus verschiedenen Aspekten als sinnvoll und notwendig einzustufen ist.

Es bleibt festzuhalten, dass der Verkauf aus einer Zwangssituation heraus stattfand und die zentrale Debatte nicht darum ging, ob der private Investor besser im Sinne der Stadt und im Sinne der Mieter wirtschaftet als die Stadt selbst, sondern sich allein an fiskalischen Gegebenheiten, resultierend aus der Politik auf europäischer und bundesdeutscher Ebene, orientierte. Das grundsätzliche Defizit der Debatte ist, dass die Problematik der Haushaltsdefizite nicht auf der Einnahmeebene zu lösen versucht wird, sondern auf der Ausgabenseite. Durch Verkaufserlöse aus öffentlichen Einrichtungen wird versucht kurzfristig Gelder zu akquirieren, wobei die langfristigen Folgen meist nur unzureichend abgeschätzt werden. Eine nachhaltige, d.h. langfristig orientierte Politik kann aber grundsätzlich nur erfolgreich sein bzw. überhaupt erst als solche gemacht werden, wenn sie auf der Einnahmenseite ansetzt. Hierbei haben Interessenvertreter auf kommunaler Ebene allerdings geringen Einfluss, daher wird der Diskurs in fast allen Fällen auf der Ebene einer Sachzwangdiskussion geführt, ohne die eigentlichen Ursachen überhaupt zu benennen, geschweige denn anzugreifen.

Es werden grundsätzlich folgende Punkte festgestellt:

1. Die Ursachen der Privatisierung gehen nicht auf ein schlechtes Wirtschaften der Kommune oder des kommunalen Unternehmens zurück, sondern sind auf die Steuerpolitik des Bundes bzw. auf Vorgaben der EU zurückzuführen. Es ist festzustellen, dass die Privatisierung der WOBA Dresden im Sinne der Liberalisierungsvorgaben der GATS Vereinbarungen der WTO sind.

2. Der Investor, im Fall der WOBA namentlich die FORTRESS Investment LLC, hat aufgrund seines Profils und aufgrund seiner Verpflichtungen gegenüber seinen Geldgebern kein Interesse an langfristiger Tätigkeit und Mitwirkung an sozialer und nachhaltiger Stadtentwicklung. Übergreifend lässt sich feststellen, dass es im Bundesgebiet in naher Zukunft zu einem stark steigenden Weiterverkauf von Immobilienportfolios und Anteilen dieser Portfolios kommen wird, da die Laufzeit verschiedener Fonds endet und dies sich auch in absehbarer Zeit auf dem Wohnungsmarkt widerspiegeln wird. Durch den verstärkten Handel mit Anteilen untereinander werden diese Aktivitäten über einen gewissen Zeitraum auch mit einer gewissen Anonymisierung der Besitzerstruktur einhergehen.

3. Die Stadt Dresden hat sich mit dem Verkauf kurzfristig entschulden können. Es wurde festgestellt, dass sich die Privatisierungsdebatte zentral anhand der fiskalischen Argumente orientierte. Aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht erscheint die Privatisierungsentscheidung, durch die Entschuldung und den damit für die kommenden Haushaltsjahre, wegfallenden Zinszahlungen sinnvoll, allerdings muss festgehalten werden, dass mit dem Verlust der Steuerungsmöglichkeiten, mittel- und langfristig negative Entwicklungen für den Haushalt eintreten werden, die diese kurzfristigen Einnahmen um ein Vielfaches übersteigen können. Bundesweit ist für die Zukunft zu erwarten dass den Kommunen noch weniger Einnahmen zur Verfügung stehen werden, da durch gesetzliche Regelungen teilweise Ausfälle bei Gewerbe- und Grundsteuer zu erwarten sind und durch weitere Zwangsprivatisierungen wichtige Einnahmequellen der Kommunen verloren gehen. Außerdem ist mit der geplanten Einführung der Abgeltungssteuer für unversteuertes Eigenkapital und der Nichtfreistellung kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen eine zusätzliche Belastung für die Kommunen zu erwarten. Auf kommunaler Ebene muss festgestellt werden, dass auf dieser Ebene lediglich die Symptome bekämpft werden können, wobei die eigentlichen Ursachen des Haushaltsdefizits aber unverändert weiter bestehen bleiben.

4. Die Privatisierung führt langfristig zwangsweise zu negativen und kostenintensiven Folgen für die Stadtentwicklung. Mit dem Verkauf gibt die Stadt eine auch in Zukunft notwendige Steuerungsmöglichkeit in der Stadtentwicklung aus der Hand. Allerdings bleibt die Verantwortung der Daseinsvorsorge auch nach dem potentiell weltweiten Verkauf der Anteile des Unternehmens bei der Kommune und konterkariert damit die Entscheidung, den kompletten kommunalen Wohnungsbestand zu veräußern. Auch in Zukunft kann eine nachhaltige und auf (basis-)demokratischen Partizipationsmöglichkeiten basierende Stadtentwicklungspolitik nur mit einem kommunalem oder genossenschaftlichem Wohnungsunternehmen bewerkstelligt werden.

5. Das Renditeinteresse des Investors und die wohnungs-, stadtentwicklungs- und sozialpolitischen Interessen der Kommune lassen sich nicht miteinander vereinbaren, da sie sich weitgehend diametral gegenüber stehen. Entgegen den offensichtlichen Intentionen des Investors FORTRESS können Wohnungen nicht als reines Renditeobjekt betrachtet werden, sondern stellen vor allem ein Sozialgut der Kommunen dar. Es ist festzuhalten, dass der Verkauf aus wohnungs-, sozial- und stadtentwicklungspolitischen Betrachtungen heraus ein Fehler war.
6. Wie auch in anderen Arbeiten zum Thema bereits festgestellt wurde, wären für die Stadt Dresden zur Haushaltskonsolidierung auch andere Möglichkeiten als der Komplettverkauf in Frage gekommen. Allerdings ist festzuhalten, dass jede, der der Kommune zur Verfügung gestandenen Möglichkeiten, inklusive des WOBA Komplettverkaufs, keine nachhaltige Sicherung des Haushaltes gewährleistet hätte.

7. Die Aufgaben der Kommune(n) und ihre finanzielle Belastung haben sich in den letzten Jahren erhöht. Allerdings hat sich auf der Einnahmenseite keine dafür notwendig gewesene Veränderung in der Finanzierungsstruktur abgezeichnet.

8. Daran anschließend ist festzustellen, dass die Kommune(n) über ungenügend Handlungsspielraum verfügen und dass die Entscheidung der Privatisierung im Grunde bereits auf Bundes- und EU Ebene durch die entsprechende Steuer- und Verteilungspolitik zu Lasten der Kommune(n) gefällt wurde.

Liberalisierung und Privatisierung in der Wohnungswirtschaft sind kein deutsches Phänomen, sondern äußern sich europaweit, wobei sich zahlreiche Parallelen finden und einen generellen europäischen Trend erkennen lassen. Eine Studie für die Österreichische Gesellschaft für Politikberatung und Politikentwicklung (ÖGPP) aus dem Jahr 2003 kommt zu der klaren Schlussfolgerung, dass in den Nationalstaaten europaweit einheitliche Merkmale zu erkennen sind.

Privatisierungen von kommunalen Wohnungsbeständen gehen europaweit für die Mieter in der Regel mit Mieterhöhungen einher, für die Kommunen bleiben hingegen die finanziellen Belastungen durch einkommensschwache Haushalte bestehen. Die Gewinne mit neuen, eventuell zahlungskräftigeren Mietern zeichnen sich zugunsten der privaten Wohnungsunternehmen ab. Hinzu kommt, dass die durch den Verkauf erzielten Einnahmen für die Kommunen meist zu gering sind, um ausreichend neuen Wohnraum für sozial benachteiligte Gruppen errichten zu können. Es sind sogar Fälle bekannt, wo Gemeinden teure Privatmietwohnungen für Obdachlose anmieten mussten, weil der gesamte kommunale Wohnungsbestand verkauft wurde. Festzustellen ist weiterhin, dass die Liberalisierungsbestrebungen im Wohnungsbereich ideologischer Natur sind. Sie äußern sich in einer Deregulierung der Mietpreisbildung, wodurch Investitionen in Mietwohnungen gefördert werden sollen. Bei einer fortschreitenden Entwicklung des Verkaufs von Wohnungen der öffentlichen Hand, hin zu einem privatwirtschaftlich dominiertem Wohnungsmarkt ist damit zu rechnen, dass es zu noch empfindlicheren Mieterhöhungen kommt, welche in vielen Fällen durch eine Anhebung der staatlichen Zuschüsse an die Mieterinnen und Mieter kompensiert werden müssen.

Auch die sehr detaillierte und aufschlussreiche Studie „Forschung 124 – Veränderungen der Anbieterstruktur im deutschen Wohnungsmarkt“ im Auftrag von BMVBS und BBR  blendet in ihrer Schlussfolgerung teilweise die Ursachen der Privatisierungswelle aus und verweist darauf, dass der wesentliche Handlungsbedarf bei den Kommunen liege, da sich die Folgen der großen Transaktionen auf kommunaler Ebene am stärksten bemerkbar machen und das Handeln der Kommunen unmittelbar berühren.  Nach Betrachtung der Entwicklungen, welche zu Verkaufsentscheidungen in den Kommunen führten, muss man dieses Fazit als falsch zurückweisen. So wird zwar darauf hingewiesen, dass Kommunen bei ihren Entscheidungen sich nicht allein von kurzfristigen  finanziellen Einnahmen leiten lassen, sondern vorerst eine umfassende Prüfung der Vor- und Nachteile sowie eine Folgeabschätzung zu langfristigen Risiken und Folgekosten durchführen sollen, jedoch wird völlig unberücksichtigt gelassen, dass die Entscheidungen in den meisten Fällen aufgrund von „Sachzwängen“ herbeigeführt wurden und der Handlungsspielraum der Kommunen hier gegen Null tendiert. Es entsteht der Eindruck, dass trotz der sehr aufschlussreichen Studie, welche auch die in der hier vorliegenden Arbeit benannten Ursachen der Problematik deutlich werden lässt, von Seiten der Bundesregierung kein Handeln für nötig gesehen wird. Im Fall einer Entscheidung für den Verkauf kommunaler Wohnungen erscheint es sinnvoll, Alternativen zu einem Komplettverkauf an einen privaten Käufer zu prüfen: z. B. den Verkauf an eine Genossenschaft oder an ein anderes städtisches Unternehmen bzw. ein Verkauf nur von Teilbeständen. Außerdem sollten zum einen Mieterbelange vertraglich gesichert werden, zum anderen sollten unmittelbare Interessen der Kommunen (Mitwirkung an Quartiersentwicklung, Stadtumbau, sozialer Wohnungsversorgung etc.) verankert werden.

Auf verschiedenen Ebenen stehen sich unterschiedliche Interessen gegenüber. So finden wir auf kommunaler Ebene, wie am Dresdner Beispiel geschildert, vor allem sozialpolitische und stadtentwicklungspolitische Argumente die dem fiskalpolitischen der Haushaltskonsolidierung entgegenstehen. Auf Bundesebene hat die jahrzehntelange Lobbyarbeit dazu geführt dass neben FDP und CDU auch die SPD für eine umfangreiche Privatisierungspolitik eintritt und vor allem durch steuer- und verteilungspolitische Entscheidungen innerhalb der letzten zehn Jahre den Grundstein für die schlechte Haushaltslage der Kommunen gelegt wurde.


 Durch die Anpassung an europäische Richtlinien und Gesetze, die durch keine demokratischen Prozesse zustande gekommen sind und die zumeist einseitige wirtschaftliche Interessenlagen bedienen, werden die Kommunen handlungsunfähig und die Sozialsysteme der europäischen Staaten schrittweise abgebaut. Die Selbstentmachtung der Kommunalpolitik durch Privatisierungen führt unter demokratischen Aspekten indirekt auch zu einer Entmachtung der Bürgerinnen und Bürger. Umfangreiche Privatisierungen führen, genau wie die überwiegend exogen verursachte Haushaltskrise und die stetig wachsende Gesetzes- und Standardproduktion höherer föderaler Ebenen, zu einer immer stärkeren Beschneidung kommunaler Handlungsspielräume.

 Der Verkauf der Dresdner WOBA reiht sich nahtlos in den Kontext der Privatisierungsbestrebungen nach EU Vorgaben unter Berufung auf die GATS Vereinbarungen der WTO ein. Es ist festzuhalten, dass der Entscheid zum Verkauf aus einer gemachten Zwangssituation heraus entstand.

Handlungsspielräume und Alternativen

Die Suche nach möglichen Handlungsspielräumen und Alternativen zur Privatisierung muss an den argumentativen Grundaxiomen des generellen Privatisierungsdiskurses beginnen. In diesem Falle handelt es sich – sieht man zunächst einmal von dem haushaltspolitischen Argument der zu hohen Verschuldung ab – um einen festen, in aller Regel nicht weiter hinterfragten Topos, welcher besagt, dass privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen per se wirtschaftlicher bzw. effizienter arbeiten als solche, die sich in öffentlicher Hand befinden.

Es konnte beobachtet werden, wie sich diese Argumentation in der Gesellschaft, noch verstärkt durch die fiskalische Schieflage, breit etabliert hat, obwohl sie nicht mehr als eine Phrase darstellt. Mittlerweile hat sich diese Argumentation auch innerhalb der sich als links verstehenden Parteien immer mehr durchgesetzt. In Privatisierungsdiskussionen kann oft beobachtet werden, wie Privatisierungsgegner mehr oder weniger unbewusst Worte und Phrasen benutzen, die bereits anderweitig besetzt sind und - ohne diese zu dekonstruieren bzw. in ihrem Bedeutungsgehalt umzucodieren - in ihrer Argumentation vollkommen auf den oben genannten „Grundsatz“ einschwenken.

Um Alternativen aufzuzeigen und auch wirklich umsetzen zu können, muss deshalb in erster Linie diese Argumentation hinterfragt, problematisiert und dekonstruiert werden.

Nur so lässt sich ein fundierter und langfristig auch differenzierender „Gegendiskurs“ erzeugen. Beispielsweise muss hinterfragt werden, was in den entsprechenden Privatisierungsdebatten mit „Effizienz“ gemeint ist und in welchem Zusammenhang und Verhältnis sie zu gesellschaftlichen Interessen steht. Konkret: In welchem Verhältnis steht betriebswirtschaftliche „Effizienz“, bzw. privatwirtschaftliches, profitorientiertes Wirtschaften zu den Interessen qualitativen, bedürfnissichernden Wohnraum für die Bevölkerung zu garantieren und welche dieser beiden Seiten muss im Mittelpunkt stehen?

Eine der Aufgaben dieser Arbeit war es, aufzuzeigen, welche Handlungsspielräume Kommunen bleiben, die sich in einer ähnlichen Lage wie Dresden befinden. So sollte aufgezeigt werden, wie etwa „sozial verträglich“ privatisiert werden kann oder in welchen Situationen sich eine Privatisierung unproblematisch für die Zukunft der Stadt darstellt. 

Nach der Auswertung der zur Verfügung stehenden Daten und der Analyse des hiesigen Fallbeispiels muss aber festgestellt werden, dass es diese Möglichkeiten nicht gibt, bzw. dass mit einer Privatisierung immer erhebliche Einschnitte im sozialen und im stadtentwicklungspolitischen Bereich und damit mit direktem Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger der Kommune einhergehen.

 Weiterführend muss anhand dieser Feststellung erkannt werden, dass es keine „Positiv- und Negativkriterien“ für den Verkauf von öffentlichen Einrichtungen gibt, sondern Privatisierungen der öffentlichen Daseinsvorsorge immer mit negativen Folgen für die Gesellschaft besetzt sind. 

Auch in der Linken sollte diese Grundsatzdebatte zwar geführt werden, aber es muss klar sein, dass mit einer immer stärkeren Anpassung an die Vorgaben des kapitalistischen Systems die Überwindung desselben – auch in der Wahrnehmung der Bevölkerung – in immer weitere Ferne rückt.

Nicht unterbewertet sollte bei Privatisierungen auch der Verlust demokratischer Mitbestimmung werden. Es ist zu schlussfolgern, dass es keine „sozial verträgliche“ Privatisierung für so zentrale Bereiche der Gesellschaft, wie der städtischen sozialen Wohnraumversorgung und der damit verbundenen Stadtgestaltung gibt. Daher sollte eine Kommune, und vor allem mittlere und größere Städte, in ähnlicher Situation wie Dresden unter keinen Umständen, auch nicht unter Androhung einer Zwangsverwaltung, ihre Wohnungsbestände an Externe verkaufen.

Vielmehr sollte von kommunalen Entscheidungsträgern versucht werden einen Verkauf mit allen Mitteln zu verhindern, weil nur durch eine kommunale Gesellschaft oder eine mit der Stadt verwurzelte Genossenschaft garantiert ist, dass nachhaltig Einfluss auf die Stadtentwicklung genommen werden kann. Möglichkeiten des Umgehens von Zwangsverkäufen könnten, wie am Beispiel Flensburg angeführt, die Übergabe an eine ansässige Wohnungsgenossenschaft sein.

Auch ist zu prüfen ob die Möglichkeit besteht die kommunale Gesellschaft in eine Genossenschaft umzuwandeln und sie dadurch vom Druck der Privatisierung aufgrund der Stadtverschuldung zu lösen. Auch die Möglichkeiten von Erbpachtlösungen, Neugründung einer Genossenschaft, Erweiterung des Aufgabenfeldes der kommunalen Wohnungsunternehmen usw. sollten geprüft werden.  Es können beispielsweise auch Maßnahmen zur Steigerung der Rendite des kommunalen Wohnungsunternehmens, wie Nutzung von Mieterhöhungsspielräumen oder gegebenenfalls auch Eigenprivatisierungen von Seiten der Kommune in Betracht gezogen werden, die im Falle eines Verkaufs in noch stringenterer Form zu erwarten wären.

Allerdings müssen sich die auf kommunaler Ebene handelnden Akteure bewusst sein, dass dies alles nur geringfügige Möglichkeiten der Kommune sind, die nicht auf die Ursachen der haushaltspolitischen Situation einwirken und deshalb keine Lösung der Problematik darstellen. Generell sollte auch diskutiert werden, inwieweit es nicht sogar sinnvoll ist, Wohnraum in kleineren Einheiten zu organisieren um eine Selbstverwaltung und höchstmögliche Einflussnahme durch die Bewohner zu garantieren. Auch eine jeweils gegenseitige Anteilsbeteiligung von mehreren Städten an ihren kommunalen Unternehmen könnte einen Verkauf vorerst hinauszögern, da es den Aufwand für den Käufer erhöht und damit den Kauf auch unattraktiver macht. 

Langfristig bietet sich für das Haushaltsproblem und die Verschuldung der Kommunen aber im gegebenen politischen Rahmen auf kommunaler Ebene keine Lösung. Unter derzeitigen gesetzlichen Gegebenheiten erscheint mir der genossenschaftliche Weg als einziger sinnvoller Weg, den eine Kommune in einem solchen Fall gehen kann.

Langfristig kann die für die Städte und ihre Bewohner negative Privatisierungsentwicklung und fortschreitende Fremdbestimmung der Kommunen, nur auf europäischer Ebene gestoppt werden. Formal gesehen nimmt die EU keinen direkten Einfluss auf die Wohnungspolitik ihrer Mitgliedstaaten. Allerdings haben viele der auf europäischer Ebene gefassten Beschlüsse unmittelbare Auswirkungen auf die nationalen Wohnungsmärkte. Außerdem schränken die für den Beitritt zur Währungsunion festgelegten Konvergenz- und Stabilitätskriterien den Spielraum der nationalen Regierungen stark ein. Schließlich haben bestimmte Grundprinzipien der Europäischen Union – namentlich die vier Freiheiten: freier Warenverkehr, freier Kapitalverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Personenverkehr – große Auswirkungen auf die nationalen Wohnungsmärkte und reduzieren somit die Interventionsmöglichkeiten der jeweiligen Regierungen. Die Formulierungen zur Wohnpolitik in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind sehr allgemein gehalten. In Artikel 34 (3) heißt es: Um die soziale Ausgrenzung und die Armut zu bekämpfen, anerkennt und achtet die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts und der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten.

 Das Recht auf Wohnen ist, obwohl einzelne Länder es immer wieder eingefordert haben, in der Charta nicht explizit enthalten.
Die Einnahmen der Nationalstaaten und damit deren Möglichkeiten der Ausgaben für ihre Sozialsysteme, sinken maßgeblich durch die unzureichende Besteuerung von großen Unternehmen und Vermögenden. Dem Steuersenkungswettlauf innerhalb der EU, beispielsweise bei den Unternehmenssteuern, kann nur mit einer einheitlichen europäischen Gesetzgebung und - auf die Zukunft orientiert - mit einer einheitlichen europäischen Steuer- und Sozialpolitik regulierend entgegengetreten werden. Hierzu abschließend einige unvollständige Gedanken:

1. Vor allem wäre eine Demokratisierung der Europäischen Union notwendig, da diese, resultierend aus ihrer Entstehungsgeschichte, bisher nur ein unzureichendes Konstrukt einer Wirtschaftsvereinigung mit Hauptschwerpunkt auf die Umsetzung einseitiger WTO-Vorgaben darstellt, und damit der Dreh- und Angelpunkt der europäischen Liberalisierungs- und Privatisierungspolitik ist. Ein Schritt in diese Richtung könnte eine durch einen europäischen Volksentscheid legitimierte europäische Verfassung darstellen, die aber, losgelöst von den bisherigen bilateralen Verträgen und unabhängig von den Verträgen von Maastricht bzw. Nizza als identitätsstiftender Grundstein für ein soziales Europa fungiert. In der Debatte um den derzeit aktuellen „Verfassungsvertrag“ wäre eine solche Alternative „von unten“ eine wirksame Möglichkeit, den sehr einseitigen Vertrag ein für allemal in die Versenkung zu schicken und durch eine wirkliche europäische Verfassung zu ersetzen.

2. Auf der Grundlage einer demokratisierten EU wäre die Einführung einer europäischen Steuerpolitik der wichtigste Schritt um den Steuersenkungswettlauf und den daraus resultierenden Privatisierungsdruck samt dem daran gekoppelten Rückbau der Sozialsysteme zu stoppen und umzukehren. Damit einhergehend wären Einschränkungen und Kontrollen im Handeln der Banken und ihrer Fonds, inbegriffen ihrer Kollektivierung, unabdinglich.

3. Flankierend zur einheitlichen Steuerpolitik können europäische Wirtschafts- und Sozialgesetzgebungen geschaffen werden, die zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Europa führen. Denn entgegen den oft angeführten Argumenten der großen Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU und der Unmöglichkeit einer Angleichung ist es keinesfalls utopisch, ein Europa mit gleichen Preisen, Löhnen und gleichen Lebensstandards zu schaffen.
Vielmehr stellen gerade diese Unterschiede die zentrale Grundlage der derzeit betriebenen Politik des Ausspielens der nationalen Staaten dar. Gewisse Ansätze und Vorschläge für die schrittweise Etablierung europaweiter Strategien sind hier bereits seit Jahren vorhanden.

4. Generell ist es sinnvoll stadtentwicklungs- und kommunalpolitisch relevante Entscheidungen auch auf der kommunalen Ebene zu treffen. Allerdings benötigen die Kommunen zur Gestaltung dieser Aufgaben bei weitem mehr finanziellen Spielraum. Daher wären höhere Mittelzuweisungen und abgeänderte Steuerhoheiten im Sinne der Kommune oder auch Maßnahmen wie etwa die Abschaffung der Gewerbeumlagesteuer erforderlich.

5. Im Bereich der Wohnungspolitik wie in anderen zentralen Bereichen der Versorgung der Gesellschaft muss verstärkt auf Rekommunalisierung und Förderung von Genossenschaftsmodellen gesetzt werden, da nur so eine nachhaltige und sinnvolle stadt- und quartiersbezogene Stadtentwicklung im Sinne der Kommune, und unter demokratischer Einflussnahme ihrer Bewohner durchgeführt werden kann. Hierfür wurden bereits vor wenigen Jahren Empfehlungen, die zur Förderung des genossenschaftlichen Wohnens beitragen an die Politik herangetragen auf denen aufgebaut werden kann.

6. Auf internationaler Ebene ist dringend eine Demokratisierung globaler Institutionen wie Weltbank, WTO und IWF notwendig, um sie wieder auf ihre ursprüngliche Gründungsintention als Regulationsapparate zurückzuführen. Eine der dann bevorstehenden Aufgaben wäre die Einführung internationaler Steuern, wie beispielsweise einer Devisentransaktionssteuer und weiteren Steuerformen zur Regulierung von Finanzflüssen.

Resüme:

Insofern wünschen wir uns nun für unseren mathematisch schwachen Stadtkämmerer Dr. Slawig, den Gedanken der Genossenschaft ein wenig in die aktuelle Privatisierungspolitik einbauen zu können – statt Holding - ,  dem „Gute Nachricht“ Oberbürgermeister Jung weiterhin „Gute Nachrichten“, sowie unserem „ Rühr nichts kritisches an“ Chefredakteur der WZ, Herrn Robert Maus, vielleicht den Versuch, hier doch einmal etwas mehr redaktionelle Arbeit in ein Thema zu investieren, und sich über die Verpflichtungen des Giradet Verlages im Interesse aller Wuppertaler Bürger hinwegzusetzen.
Kategorie Allgemeines

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